Sachverständiger
für Kfz-Schäden und -Bewertungen

Dipl.-Ing. (FH) Marcus Tüngler · Ebkeriege 14 · 26389 Wilhelmshaven

Schnelle Hilfe im

Schadenfall

Dipl.-Ing. (FH) Marcus Tüngler

 

Von der IHK Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertungen

Als Mitglied des Verbands der unabhängigen Kraft-fahrzeug-Sachverständigen e.V. VKS, bin ich seit Mai 1998 als unabhängiger und freiberuflicher Kraft-fahrzeug-Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertungen tätig.

 

Zu meinen Aufgaben als Sachverständiger gehört eine neutrale, unabhängige und objektive Beurteilung der Schäden oder Bewertungen.

 

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Als anerkannter und TAW zertifizierter Sachverständiger des VKS e.V. und von der IHK Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertungen haben Sie mit mir die richtige Wahl getroffen.

 

 

Ihr Kfz-Sachverständiger

Verhalten im Schadenfall

Unverschuldeter Verkehrs-

unfall - Was ist zu tun?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht auf freie Wahl

  • des Kfz-Sachverständigen
  • der Reparaturwerkstatt
  • der Autovermietung
  • des Rechtsanwaltes

 

sowie das Recht

 

  • auf einen Ausgleich der vom Sachverständigen festgestellten merkantilen Wertminderung
  • auf den Verkauf des beschädigten Fahrzeuges oder die Inzahlungnahme - zu dem vom Sachverständigen
    ermittelten Restwert - selbstständig in die Hand zu nehmen
  • auf Kostenerstattung von unfallbedingten Sachschäden sowie Nebenkosten
  • auf Erstattung der Mietwagenkosten oder einer Nutzungsausfallentschädigung

Der Geschädigte muss keine

 

  • Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur seines Fahrzeuges beauftragen
  • Anweisungen, Ratschläge, Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen
  • Preisvergleiche anstellen, um einen besonders günstigen Sachverständigen oder eine günstige Reparaturfirma zu finden
  • Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung dulden

 

 

Als Geschädigter haben Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht, einen Kfz-Sachverständigen
Ihres Vertrauens zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, um Feststellungen zu treffen zur

 

  • Beweissicherung an Ihrem Fahrzeug
  • Beweissicherung zum Unfallhergang (Plausibilität)
  • Feststellung des Schadenumfanges und der Schadenhöhe
  • Verkehrssicherheit
  • Höhe der Wertminderung (merkantil und technisch)
  • Höhe des Wiederbeschaffungswertes
  • Höhe des Restwertes
  • Reparatur- /Wiederbeschaffungsdauer
  • Reparaturwürdigkeit
  • Nutzungsausfallentschädigung

 

Die eintretende Versicherung des Unfallverursachers hat dieses Gutachten zu bezahlen.


Warten Sie nicht, bis die Versicherung Ihres Unfallgegners einen Sachver-ständigen beauftragt. Lassen Sie sich von der Haftpflichtver-sicherung Ihres Unfallgegners nichts empfehlen und nichts diktieren. Sie lassen sich doch auch nicht Ihre Einkommensteuer-erklärung vom Finanzamt erstellen.

 

Leistungen

  • Schadengutachten an Kraftfahrzeugen

    im Haftpflicht- und Kaskoschadenfall

    Im Haftpflichtschadenfall ist der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall dazu berechtigt, sich von einem unabhängigen Sachverständigen ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Im Haftpflichtfall tritt an die Stelle des Unfallverursachers dessen Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Die Abrechnung der Gutachtenkosten erfolgt im Regelfall direkt mit der Versicherung. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie keine Teilschuld trifft.

     

    Um Ihre Ansprüche in vollem Umfang gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können, benötigen Sie eine vollständige Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumfang. Das Kfz-Schadengutachten beinhaltet die detaillierte Beschreibung des Schadens, die Kalkulation und die Fotodokumentation über den Schaden am Fahrzeug und wird u.a. zur Feststellung der Schadenhöhe, des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges und der Ausfalldauer des Fahrzeuges benötigt.

     

    Ein unabhängiges und qualifiziertes Gutachten gewährleistet, dass der entstandene Schaden fach- und sachgerecht instand gesetzt werden kann.

     

    Für die Dauer der Fahrzeugreparatur können Sie einen Mietwagen beanspruchen, wenn Ihr Fahrzeug schadenbedingt nicht mehr fahrbereit ist und in der Werkstatt verbleiben muss. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend machen. Hierfür ermitteln wir den Ihnen zustehenden Tagessatz.

     

    Im Totalschadenfall besteht ein solcher Anspruch auf eine angemessene Wiederbeschaffungsdauer, wobei die Wartezeit auf das Gutachten und die Überlegungsfrist hinzukommen.

     

    Im Falle eines Totalschadens ermitteln  wir den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor Eintritt des Schadenereignisses sowie den Restwert.

     

    Unter Berücksichtigung der den merkantilen Minderwert beeinflussenden Faktoren wie Reparaturart, Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter und Laufleistung wird die Wertminderung Ihres Fahrzeugs ermittelt.

     

    Ein Kfz-Schadengutachten dient auch der genauen Darlegung des Schadenumfangs bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs, da Sie aufgrund der Offenbarungspflicht verpflichtet sind, alle instandgesetzten Schäden darzulegen

     

    Im Kaskoschadenfall erfolgt die Beauftragung im Regelfall durch den Versicherer. In diesem Fall werden Teil- bzw. Vollkaskogutachten gemäß dem bestehenden Versicherungsvertrags zwischen der Versicherung und dem Versicherten erstellt.

     

     

  • Fahrzeugbewertungen

    Durch die Erstellung einer Fahrzeugbewertung erhält der Kunde, z. B vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, einen Überblick über den Zustand des Wagens. Das Fahrzeug wird von uns auf evtl. Vorschäden, Altschäden, Mängel etc. untersucht, die einen Einfluss auf den Kaufpreis des Fahrzeugs haben können.

     

    Eine Fahrzeugbewertung kann auch erstellt werden,

     

    • wenn Sie Ihren PKW verkaufen und den Verkaufspreis des Fahrzeugs ermitteln lassen möchten
    • bei Leasingrücknahmen
    • bei Rücknahme finanzierter Fahrzeuge
    • bei Scheidungen, Erbfällen

  • Gebrauchtwagencheck

    Der Gebrauchtwagencheck dient sowohl dem Fahrzeugverkäufer als auch dem Fahrzeugkäufer dazu, den Fahrzeugzustand bei der Fahrzeugübergabe durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Der Zustand des Fahrzeugs wird schriftlich dokumentiert, damit zu einem späteren Zeitpunkt keine Rechtsstreite über eventuelle Mängel geführt werden müssen, die zum Kaufzeitpunkt des Fahrzeugs vielleicht bekannt waren oder gar nicht vorlagen. Durch den Gebrauchtwagencheck werden zeitaufwendige und kostenintensive Rechtsstreite vermeiden.

     

  • Oldtimerbewertung  - Classic Data

    H-Kennzeichen

    Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein Gutachten einer anerkannten Prüforganisation, wie z.B. der Kraftfahrtüberwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger KÜS, bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird.

     

    Der genaue Wert eines Oldtimer oder Youngtimer hängt von vielen Faktoren ab. Neben dem Zustand des Fahrzeugs ist auch die Historie oder die Zusatzausstattung von entscheidender Bedeutung. Classic-Data Fahrzeugbewertungen bieten Ihnen nicht nur Sicherheit bei Ihrer Versicherung sondern können auch bei Kauf- oder Verkauf sowie im Schadenfall als Argumentationsgrundlage dienen.

     

    Die Classic-Data Bewertung beinhaltet immer eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorenraum, Innenraum, Lackierung etc.

    Die einzeln ermittelten Zustandsnoten dieser Bereiche ergeben im Ergebnis eine Gesamtzustandsnote.

     

Qualifikation

Als ausgebildeter Kfz-Mechaniker bin ich mit allen Bereichen des Kfz-Reparaturwesens und des Kfz-Handels vertraut. Mein Studium zum Diplom-Ingenieur (FH) der Fachrichtung Maschinenbau baut auf diesen Erfahrungen auf. Der intensive Kontakt zur Werkstattpraxis und fortlaufende Weiterbildungen halten mich ständig auf dem neusten Stand der Reparaturtechnologie.

 

Im Jahre 2006 wurde ich von der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer als Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertungen öffentlich bestellt und auf eine gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Aufgaben vereidigt.

Kontakt

Sachverständiger

für Kfz-Schäden und -Bewertungen

Dipl.-Ing. (FH) Marcus Tüngler

 

Ebkeriege 14

26389 Wilhelmshaven

Tel.: 04421 966700 / 0175 5607790

Fax: 04421 966701

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